HILDNER, Fachanwaltskanzlei für Familienrecht in Wiesbaden

Im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die die Beteiligten in einem äußerst sensiblen Lebensbereich berühren und die ganz erhebliche Auswirkungen auf das weitere Leben haben, sodass man auf anwaltliche Beratung und Vertretung nicht verzichten sollte.

Fachanwälte für Familienrecht – die Spezialisten für familienrechtliche Mandate

Das Familienrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, welches Spezialkenntnisse für familienrechtliche Mandate erfordert. Gerade erfahrene Fachanwälte für Familienrecht sind mit den in einer Scheidung verbundenen verschiedenen Fragen der Auseinandersetzung und einer genauen Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung vertraut. Dies ist für einen guten Anwalt unerlässlich, um eine optimale Strategie für den Mandanten zu entwickeln.

Die Interessenwahrnehmung bei einer Scheidung erfordert zudem neben den theoretischen Kenntnissen auch eine Vielzahl von praktischen Erfahrungen. Diese fehlen häufig Rechtsanwälten respektive Allgemeinanwälten, die nur gelegentlich familienrechtliche Mandate bearbeiten.

Fachanwälte für Familienrecht zeichnen sich zudem durch eine fachliche Spezialisierung aus, dessen Kenntnisse sie im Rahmen der Fachanwaltsausbildung erworben haben und die durch vielfältige praktische Erfahrungen untermauert werden.

So zeichnet sich ein Fachanwalt für Familienrecht nicht nur durch bestandene schriftliche Prüfungen aus, sondern muss zum Nachweis seiner praktischen Kenntnisse mindestens 120 persönlich und weisungsfrei bearbeitete Fälle im Familienrecht nachweisen, um die Bezeichnung „Fachanwalt“ führen zu dürfen.

Er ist zudem nach der Berufsordnung für Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortlaufend im Familienrecht fortzubilden, um die Berechtigung zum Tragen der Bezeichnung „Fachanwalt“ zu erhalten und nicht zu verlieren.

Neben den reinen juristischen Fertigkeiten kommt es im Familienrecht auch verstärkt auf andere Fähigkeiten an. Unabdingbar ist ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen – ein guter Familienrechter sollte die Fähigkeit besitzen, die familiäre, soziale und emotionale Ebene von Konflikten richtig zu bewerten und in seine Arbeit mit einzubeziehen. Auch muss er die erforderlichen wirtschaftlichen und steuerlichen Kenntnisse mitbringen.

HILDNER Fachanwaltskanzlei für Familienrecht steht für langjährige Erfahrung und verfügt über das entsprechende Knowhow auch jenseits des Familienrechts. So nutzen wir im Streitfall auch häufig alternatives Konfliktmanagement, wie beispielsweise Techniken der Mediation.

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM

Ehescheidung

Die Scheidung einer Ehe kann nur durch Gerichtsurteil und erst dann erfolgen, wenn sie als gescheitert anzusehen ist.

Dies ist dann der Fall, wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen und seit einem Jahr getrennt leben, nur ein Ehegatte die Scheidung wünscht, die Trennung jedoch schon seit drei Jahren andauert oder, obwohl die Trennung noch kein Jahr andauert, die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen des anderen Ehegatten unzumutbar ist. […]

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Sorgerecht

Das Sorgerecht steht den Eltern gemeinsam zu, wenn diese zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind, ansonsten erst ab dem Moment einer hiernach erfolgenden Heirat.

Sind die Eltern nicht verheiratet, können sie gegenüber dem Jugendamt die gemeinsame Sorge erklären.

Anderenfalls verbleibt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter, die zu einer Abgabe einer solchen Sorgeerklärung auch nicht verpflichtet ist. […]

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Umgangsrecht

Das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und umgekehrt sind diese zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt, § 1684 BGB.

Das Umgangsrecht steht jedem Elternteil zu, unabhängig davon, ob dieser sorgeberechtigt ist oder nicht. Ausgeübt wird der Umgang durch Kontakt zum Kind, der zeitlich begrenzt ist, also durch Telefonate, Besuche, gemeinsame Wochenenden bis hin zum gemeinsamen Urlaub.

Einschränkungen oder ein Ausschluss des Umgangsrechts sind lediglich im Wege einer gerichtlichen Entscheidung möglich. […]

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Unterhalt

Unterhaltspflichten können gegenüber mehreren Personen bestehen, gegenüber dem Kind, dem Ehegatten, den Eltern und mittlerweile auch gegenüber dem nicht ehelichen Elternteil. Um den Unterhalt zunächst überhaupt berechnen zu können, benötigt der Unterhaltsberechtigte von dem Unterhaltsverpflichteten Auskünfte über dessen Einkommensverhältnisse. Hierfür steht ihm ein Auskunftsanspruch zu, der den anderen zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte und zur Vorlage der entsprechenden Belege verpflichtet.

Erfahren Sie mehr über Familienunterhalt, Ehegattenunterhalt und Nichteheliche Lebensgemeinschaften. […]

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Ehevertrag & Scheidungsfolgenvereinbarung

In manchen Konstellationen bedarf es einer Regelung, die speziell auf das Ehepaar zugeschnitten ist. Insoweit empfiehlt sich vor Eheschließung die Beurkundung eines Ehevertrages. Früher war die Vertragsfreiheit der Ehegatten bei Abschluss eines Ehevertrages nahezu uneingeschränkt. […]

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Eheliches Güterrecht & Vermögensauseinandersetzung

Nachdem der Entschluss zur Eheschließung getroffen worden ist, bedarf es auch der Entscheidung weiterer grundlegender Fragen.

So z. B. die, in welchem Güterstand man zukünftig leben möchte. Erfahren Sie mehr über Zugewinn, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. […]

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Versorgungsausgleich

Während der Ehezeit erwirbt jeder Ehegatte meist unterschiedliche Rentenanwartschaften. Der eine zahlt Beiträge für seine Altersversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung.

Der andere möglicherweise in eine private Altersversicherung. […] Unterschiedliche Ansprüche auf eine zukünftige Rente entstehen oft dann, wenn ein Ehegatte mehr verdient oder etwa wegen der Kindeserziehung überhaupt keine Beiträge leisten kann. […]

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Wohnungszuweisung & Hausrat

Sofern es einem Ehegatten nach erfolgter Trennung nicht zuzumuten ist, mit dem anderen weiterhin in der Ehewohnung unter einem Dach getrennt zu leben, besteht die Möglichkeit, die Ehewohnung gerichtlich zuweisen zu lassen.

Dies ist immer dann der Fall, wenn schützenswerte Interessen im Vordergrund stehen, wie beispielsweise gemeinsame Kinder, die unter der Trennung zu leiden haben oder wenn Gewalt von einem Ehegatten ausgeht. […]

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Wenden Sie sich mit Ihrem rechtlichen Anliegen unverbindlich an unsere Kanzlei. Wir klären dann gemeinsam, ob und wie wir Ihnen behilflich sein können.

Telefon: 0611 525252 | E-Mail: info@rechtsanwalt-hildner.de